Leitlinie

Die Gründung und Arbeitsweise des Vereins erfolgte auf der Basis folgender Grundlagen:

  • Leitlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 13.05.2022
  • Anlage 1 (Kriterien der Präqualifizierung)
  • Anlage 2 (Einteilung der Leistungsbereiche)
     

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Referat BW I 7) hat am 13.05.2022 eine Neufassung der Leitlinie für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingeführt, die ab dem 01.10.2022 als verbindliche Grundlage für die Präqualifikation die bis dahin gültige Fassung vom 28.08.2019 ersetzt.

Gegenüber der Fassung vom 28.08.2019 ergeben sich mit der Neuausgabe folgende Änderungen:

Leitlinie

Kapitel 3.1.1Bezug auf Regel 71 SD 6 063 gestrichen bzw. verallgemeinert. Für die Überwachung bzw. Aufsicht verantwortliche Institutionen konkretisiert 
Kapitel 3.2.2Gestrichen 
Kapitel 4.1 bis 4.3Neuregelung der Begriffe, Organe und Verantwortlichkeiten 
Kapitel 5Konkretisierung bzw. Ergänzung der Kriterien der Plausibilitätsprüfung 
Kapitel 5.1Konkretisierung des zeitlichen Rahmens für die Mitteilungspflicht des Unternehmens bzgl. PQ relevanten Änderungen 
Kapitel 6Konkretisierung der Leitlinie bzgl. Teilziffer 7.7 der DIN EN ISO/IEC 17065 hinsichtlich der Zertifizierungsdokumentation 
Kapitel 8.1Konkretisierung unter Bezugnahme auf Kapitel 8.2 Abs 1 Buchstabe b 
Kapitel 8.2 Abs 1Erweiterung der Streichung um Ergebnis der negativen Plausibilitätsprüfung (Buchstabe d) 
Kapitel 8.2 Abs 2Konkretisierung der Streichung bei falschen Hinweisen auf die PQ 
Kapitel 9Neuregelung der Selbstreinigung unter Bezugnahme auf das WReG 
Kapitel 11Ergänzung der Zustimmung zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister und Neuregelung zur Aufbewahrungspflicht bei Beschwerden 
Anlage 1:  
Nr. 5a (NEU):Elektronische Abfrage des Wettbewerbsregisters 
Nr. 6:Neuregelung des Nachweises von Selbstreinigungsmaßnahmen für Sachverhalte die nicht von § 2 WRegG erfasst sind 
Nr. 9:Neuregelung des Nachweises zur Erfüllung der Zahling von Mindestlohn 
Anhang 1:  
Nr.2Erfordernis der Angabe einer eMail Adresse von Bauherr, Auftraggeber und Referenzgeber 
Anlage 2:keine Änderungen 

Markensatzung

Der Verein führt eine eingetragene Kollektivmarke - Wort/Bildmarke, welche von den Mitgliedern, den präqualifizierten Unternehmen und den Präqualifizierungsstellen ausschließlich in der eingetragenen Form verwendet werden darf, wobei die präqualifizierten Unternehmen unter der Marke ihre Registriernummer anzugeben haben (vgl. Anlage Markensatzung).